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Allgemeine Mietbedingungen

Wochepreis       - 40% je Tag

Wochenenden   - 20% je Tag

 

Allgemeine Mietbedingungen

 

§1 Allgemeine Pflichten

 

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den im Mietvertrag aufgeführten Mietgegenstand für die Dauer der festgelegten Mietzeit zu überlassen.

Der Mieter verpflichtet sich, die Miete sowie die Mietnebenkosten vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungs- und vertragsgemäß

zu behandeln und bei Beendigung des Mietverhältnisses gesäubert, betriebsbereit und vollgetankt zurückzugeben.

 

§2 Beginn und Ende der Mietzeit, Verlängerung der Mietzeit

 

Die Mietzeit ist der Mietvertrag genannte Zeitraum. Die Mietzeit kann in beiderseitigem Einvernehmen verlängert werden. Die Mietzeit verlängert sich,

wenn der Vermieter einen Verlängerungsantrag des Mieters schriftlich zustimmt. Ein Verlängerungsantrag muss dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der

Mietzeit zugegangen sein.

 

Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsgemäßem

Zustand beim Vermieter oder einem anderen vereinbarten Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.

 

§3 Übergabe des Mietgegenstandes

 

Zu Beginn der Mietzeit hat der Vermieter den Mietgegenstand in einwandfreiem betriebsfähigen Zustand mit den erforderlichen Unterlagen innerhalb des

vereinbarten Auslieferungszeitraums dem Mieter oder einer von ihm beauftragen Person zu übergeben.

 

Bei Übernahme des Mietgegenstandes hat der Mieter oder eine von ihm mit der Entgegennahme beauftragte Person den Mietgegenstand auf erkennbare

Mängel oder Beschädigungen zu untersuchen. Eventuell festgestellte Mängel oder Beschädigungen sind in einem Übergabe/Übernahmeprotokoll oder

einem Lieferschein schriftlich festzuhalten. Eine Mietpreisreduktion aufgrund eines Mangels ist ausgeschlossen, es sei denn, sie wurde vor Mietbeginn vereinbart.

 

§4 Mängel des Mietgegenstandes

 

Nimmt der Mieter den Mietgegenstand in Kenntnis deines Mangels oder einer Beschädigung an, so kann er diesen Mangel nur dann rügen, wenn der Mangel

oder die Beschädigung im Übergabe-/Übernahmeprotokoll oder Lieferschein schriftlich festgehalten ist.

Der Mieter kann die Behebung solcher Mängel verlangen, die die Sicherheit und / oder Funktionsfähigkeit des Mietgegenstand nicht ur unerheblich beeinträchtigen.

Die Kosten hierfür der der Vermieter. (Der Vermieter kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung auch durch den Mieter vornehmen lassen.) Der Vermieter ist auch

berechtigt, dem Mieter einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen. Wird kein Ersatz zur Verfügung gestellt, so verschiebt sich die Zahlungspflicht des

Mieters um die notwendige Reparaturzeit.

 

Kautionen

 

Mietpreisgeräte bis             50,-€           Tagespreis     200,- Euro Kaution

                                        51,-100,-€    Tagespreis     500,- Euro Kaution

                                        ab 100,-€     Tagespreis   1000,- Euro Kaution

 

1 Tag = 24 Stunden

 

1 Woche = 168 Stunden